Vereinsgastronomie

Neue Lebensmittel-Informationsverordnung
 

Information für alle VereineVereinsgastronomie : Neue Lebensmittel-Informationsverordnung Wir sind gehalten alle Vereine über die neue Lebensmittel-Informationsverordnung zu informieren.Am 12.12.2014 löst die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nach einer zweijährigen Übergangszeit die vorherige Lebensmittel-kennzeichnungsverordnung ab. Ab dann verlangt der Gesetzgeber auch für nicht verpackte Lebensmittel (lose Ware) eine verbindliche Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergene. Wer Speisen und Getränke verkauft, muss neue Informations- und kennzeichnungspflichten beachten, auch Vereine.Künftig muss eine Allergenkennzeichnung bei allen losen Waren erfolgen. Als solche gelten unverpackte und frisch zubereitete Lebensmittel, wenn diese gegen Entgelt für den sofortigen oder alsbaldigen Verzehr abgegeben werden.Beispiel : Ein Verein verkauft jedes Wochenende bei seinen Heimspielen Bratwurst und Pommes frites an einem Imbissstand. Da der Verkauf nicht nur gelegentlich erfolgt, muss er die eventuell enthaltenen Allergene (zum Beispiel Laktose in der Wurst) auszeichnen. Es reicht, wenn er auf der Preistafel „enthält Laktose“ angibt.    Weitere Infos findet Ihr unter : www.vereinsKnowhow.de oder blog.sportausweis.de/2014/12/17
Bernd Anders
Kreisvorsitzender
 
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